Recht & Vorschriften

Arbeitssicherheit auf der Baustelle: Pflichten, Vorschriften und Checklisten

Agentino Team

11 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Über 100.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle auf Baustellen pro Jahr – die meisten sind vermeidbar
  • Die Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht Nr. 1 für jeden Handwerksbetrieb – ohne sie drohen bis zu 25.000 € Bußgeld
  • Abstürze sind die häufigste Todesursache auf Baustellen – Absturzsicherung ab 2 m Höhe ist Pflicht
  • Das TOP-Prinzip gilt: Technische vor organisatorischen vor personenbezogenen Maßnahmen
  • Unterweisung mindestens einmal jährlich und vor neuen Tätigkeiten – dokumentiert und in verständlicher Sprache
  • Die BG BAU bietet kostenlose Beratung, Schulungsmaterialien und Zuschüsse für Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Bei tödlichen Unfällen durch mangelnde Sicherheit droht dem Unternehmer strafrechtliche Verfolgung

Arbeitssicherheit auf der Baustelle: Warum das Thema über Leben und Tod entscheidet

Die Baubranche gehört zu den gefährlichsten Wirtschaftszweigen in Deutschland. Laut BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) ereigneten sich 2024 über 100.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle auf deutschen Baustellen. Dutzende Beschäftigte sterben jedes Jahr bei der Arbeit – durch Abstürze, Stromschläge, herabfallende Gegenstände oder Verschüttungen.

Die bittere Wahrheit: Die meisten dieser Unfälle wären vermeidbar gewesen. Fehlende Absturzsicherung, mangelhafte Unterweisung, nicht getragene Schutzausrüstung – die Ursachen sind fast immer die gleichen.

Ob Dachdecker in Berlin, Elektriker in Frankfurt oder Zimmerer im Allgäu – Arbeitssicherheit betrifft jedes Gewerk und jede Baustelle. Und die Verantwortung liegt beim Unternehmer.

Rechtliche Grundlagen: Diese Gesetze und Vorschriften gelten

Arbeitssicherheit auf Baustellen ist kein freiwilliges Engagement – es ist gesetzliche Pflicht. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen:

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Das Arbeitsschutzgesetz ist das zentrale Gesetz für den Arbeitsschutz in Deutschland. Es verpflichtet jeden Arbeitgeber, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten.

Kernpflichten:

  • Gefährdungsbeurteilung durchführen und dokumentieren (§ 5 ArbSchG)
  • Arbeitsschutzmaßnahmen treffen und regelmäßig überprüfen (§ 3 ArbSchG)
  • Unterweisung der Beschäftigten durchführen (§ 12 ArbSchG)
  • Dokumentation aller Maßnahmen (§ 6 ArbSchG)

Baustellenverordnung (BaustellV)

Die Baustellenverordnung regelt speziell den Arbeitsschutz auf Baustellen. Besonders wichtig:

  • Vorankündigung an die zuständige Behörde bei größeren Baustellen (mehr als 30 Arbeitstage und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig, oder mehr als 500 Personentage)
  • SiGe-Plan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan) bei Baustellen mit mehreren Unternehmen
  • SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) bestellen, wenn mehrere Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig sind

DGUV-Vorschriften und BG BAU-Regeln

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) erlässt verbindliche Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-Vorschriften) und technische Regeln. Die wichtigsten:

VorschriftThemaRelevant für
DGUV Vorschrift 1Grundsätze der PräventionAlle Gewerke
DGUV Vorschrift 38BauarbeitenAlle Bau-Gewerke
DGUV Regel 100-001Grundsätze der PräventionAlle Gewerke
DGUV Information 201-011Arbeiten auf DächernDachdecker, Zimmerer
DGUV Regel 112-198Persönliche Schutzausrüstung gegen AbsturzAlle Arbeiten in der Höhe
TRBS 2121Gefährdung von Beschäftigten durch AbsturzAlle Gewerke mit Höhenarbeit

Weitere relevante Vorschriften

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Anforderungen an Arbeitsstätten, auch temporäre Baustellen
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln
  • PSA-Benutzungsverordnung: Pflichten bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstung
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Umgang mit Gefahrstoffen (Asbest, Lösemittel, Stäube)

Die Gefährdungsbeurteilung: Pflicht Nr. 1 für jeden Handwerksbetrieb

Die Gefährdungsbeurteilung ist das Herzstück des Arbeitsschutzes. Ohne sie ist alles andere wertlos – und ohne sie riskierst du bei einem Unfall strafrechtliche Konsequenzen.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Eine systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen, denen deine Mitarbeiter bei der Arbeit ausgesetzt sind. Für jede Tätigkeit, jeden Arbeitsplatz und jede Baustelle.

7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung

  1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen: Welche Arbeiten werden wo durchgeführt?
  2. Gefährdungen ermitteln: Was kann passieren? Absturz, Stromschlag, Schnitt, Staub?
  3. Gefährdungen bewerten: Wie wahrscheinlich ist der Schaden? Wie schwer wäre er?
  4. Schutzmaßnahmen festlegen: Was muss getan werden? (TOP-Prinzip: Technisch vor Organisatorisch vor Personenbezogen)
  5. Maßnahmen umsetzen: Wer macht was bis wann?
  6. Wirksamkeit prüfen: Funktionieren die Maßnahmen?
  7. Dokumentation und Aktualisierung: Schriftlich festhalten und regelmäßig überprüfen

Das TOP-Prinzip

Bei der Wahl der Schutzmaßnahmen gilt das TOP-Prinzip – in dieser Reihenfolge:

StufeMaßnahmeBeispiel
TechnischGefahr durch technische Maßnahmen beseitigenGeländer statt Seil, Hubarbeitsbühne statt Leiter
OrganisatorischArbeitsabläufe und -organisation anpassenArbeitszeitbegrenzung, Zugangsregelungen, Unterweisungen
PersonenbezogenPersönliche Schutzausrüstung als letzte MaßnahmeHelm, Handschuhe, Auffanggurt

Wichtig: Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist immer die letzte Maßnahme – nicht die erste. Zuerst muss geprüft werden, ob die Gefahr technisch oder organisatorisch beseitigt werden kann.

Absturzsicherung: Die häufigste Unfallursache

Abstürze sind die Todesursache Nr. 1 auf Baustellen. Jeder dritte tödliche Arbeitsunfall in der Bauwirtschaft ist ein Absturz – von Dächern, Gerüsten, Leitern oder Deckenöffnungen.

Ab welcher Höhe ist Absturzsicherung Pflicht?

  • Ab 1,0 m Absturzhöhe: Bei Arbeiten an oder über Wasser, Stoffen mit Vergiftungs- oder Verätzungsgefahr
  • Ab 2,0 m Absturzhöhe: Grundsätzlich bei allen Arbeiten – das ist die Standardgrenze
  • Ab 3,0 m Absturzhöhe: Bei Dacharbeiten mit bis zu 20° Neigung (sonst ab 2 m)
  • Ab 5,0 m Absturzhöhe: Bei Dacharbeiten mit bis zu 20° Neigung und tragfähiger Dachfläche

Für Dachdecker, Zimmerer und Schornsteinfeger ist Absturzsicherung ein tägliches Thema. Aber auch Maler, Stuckateure und Elektriker arbeiten regelmäßig in der Höhe.

Arten der Absturzsicherung

  • Seitenschutz (Geländer): Mindestens 1,0 m hoch, mit Knie- und Fußleiste – die bevorzugte technische Lösung
  • Fangnetze/Auffangnetze: Unter Arbeitsebenen, wenn Seitenschutz nicht möglich ist
  • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA): Auffanggurt, Verbindungsmittel, Anschlagpunkt – nur wenn technische Maßnahmen nicht möglich sind
  • Abdeckungen: Für Decken- und Bodenöffnungen – gegen Verschieben gesichert und tragfähig

Gerüste: Aufbau, Prüfung und häufige Mängel

Gerüste sind auf fast jeder Baustelle im Einsatz – bei Fassadenarbeiten, Dachsanierungen, Verputzarbeiten. Die häufigsten Unfallursachen bei Gerüsten:

  • Fehlende oder unvollständige Seitenschutzteile
  • Nicht fachgerecht aufgebaute Gerüste
  • Überlastung der Gerüstlagen
  • Fehlende Zugänge (Leitern im Gerüst)
  • Nicht geprüfte Gerüste

Prüfpflichten für Gerüste

PrüfungWannDurch wen
Erstprüfung vor BenutzungNach Aufbau, vor erster NutzungBefähigte Person (Gerüstersteller)
Prüfung durch NutzerVor jeder ArbeitsschichtUnterwiesene Person des nutzenden Betriebs
Prüfung nach EreignissenNach Sturm, Beschädigung, UmbauBefähigte Person
Regelmäßige PrüfungIn angemessenen ZeitabständenBefähigte Person

Wichtig: Ein Gerüst ohne Prüfprotokoll und Freigabe darf nicht benutzt werden. Das gilt auch für Gerüste, die ein Subunternehmer aufgebaut hat.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Pflicht und Praxis

PSA ist die letzte Verteidigungslinie – wenn alle technischen und organisatorischen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Der Arbeitgeber muss die PSA bereitstellen, die Beschäftigten müssen sie tragen.

PSA-Übersicht nach Gewerk

PSAPflicht beiGewerke-Beispiele
SchutzhelmGefahr durch herabfallende Gegenstände, AnstoßgefahrAlle Baustellengewerke
Sicherheitsschuhe (S3)Durchtritt-, Stoß- und RutschgefahrAlle Baustellengewerke
SchutzhandschuheSchnitt-, Stich-, ChemikaliengefahrFliesenleger, Maler, SHK
GehörschutzLärmpegel ab 80 dB(A) bereitstellen, ab 85 dB(A) tragenZimmerer, Tischler, Abbruch
SchutzbrilleSplitter-, Staub-, SpritzgefahrAlle Gewerke mit Trenn-/Schleifarbeiten
AtemschutzStaub, Dämpfe, Fasern (z. B. Asbest)Maler, Dachdecker, Sanierer
Auffanggurt (PSAgA)Absturzgefahr, wenn kein Seitenschutz möglichDachdecker, Zimmerer, Schornsteinfeger
WarnkleidungArbeiten im VerkehrsbereichStraßenbau, GaLaBau

Häufige PSA-Fehler

  • PSA nicht getragen: Vorhanden, liegt aber im Auto oder in der Werkstatt
  • Falsche PSA: FFP1-Maske statt FFP2 bei Staubarbeiten, Arbeitsschuhe ohne Durchtrittsicherung
  • Abgelaufene PSA: Auffanggurte haben eine maximale Nutzungsdauer (oft 5–8 Jahre)
  • Beschädigte PSA: Risse im Helm, durchgetretene Sohlen, defekte Verschlüsse am Gurt

Elektrische Sicherheit auf der Baustelle

Stromschläge sind eine der häufigsten Todesursachen bei Arbeitsunfällen. Besonders betroffen: Elektriker, aber auch alle anderen Gewerke, die auf der Baustelle elektrische Geräte nutzen.

Grundregeln der elektrischen Sicherheit

  • Baustromverteiler mit FI-Schutzschalter (30 mA): Pflicht auf jeder Baustelle
  • Regelmäßige Prüfung: Elektrische Betriebsmittel auf Baustellen müssen regelmäßig geprüft werden (DGUV Vorschrift 3)
  • Kabelmanagement: Kabel nicht über scharfe Kanten führen, nicht in Durchgangsbereichen auf dem Boden liegen lassen
  • 5 Sicherheitsregeln: Freischalten, gegen Wiedereinschalten sichern, Spannungsfreiheit feststellen, Erden und Kurzschließen, benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
  • Beschädigte Geräte sofort aus dem Verkehr ziehen: Defekte Kabel, lose Stecker oder beschädigte Gehäuse sind lebensgefährlich

Unterweisungspflicht: Was der Chef tun muss

Der Unternehmer ist verpflichtet, seine Beschäftigten regelmäßig zu unterweisen. Das ist keine Empfehlung – es ist gesetzliche Pflicht (§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1).

Anforderungen an die Unterweisung

  • Zeitpunkt: Vor Aufnahme der Tätigkeit, danach mindestens einmal jährlich, bei besonderen Anlässen (neues Gerät, Unfall, geänderte Arbeitsverfahren)
  • Inhalt: Spezifische Gefährdungen am Arbeitsplatz, Schutzmaßnahmen, Verhalten im Notfall, PSA-Nutzung
  • Sprache: In einer Sprache, die der Mitarbeiter versteht – bei ausländischen Mitarbeitern ggf. in der Muttersprache oder mit Dolmetscher
  • Dokumentation: Datum, Thema, Teilnehmer, Unterschrift – ohne Dokumentation hat die Unterweisung nicht stattgefunden
  • Verständnisprüfung: Der Unternehmer muss sich vergewissern, dass die Unterweisung verstanden wurde

Besondere Unterweisungen

  • Jugendliche (unter 18): Halbjährliche Unterweisung Pflicht
  • Leiharbeiter: Müssen wie eigene Mitarbeiter unterwiesen werden
  • Subunternehmer: Koordinationspflicht – der Auftraggeber muss über baustellenspezifische Gefahren informieren

Erste Hilfe auf der Baustelle

Jede Baustelle muss für den Notfall vorbereitet sein. Die Anforderungen:

  • Ersthelfer: Ab 2 Beschäftigten muss mindestens einer als Ersthelfer ausgebildet sein. Ab 20 Beschäftigten mindestens 10 % auf Baustellen.
  • Erste-Hilfe-Material: Verbandkasten nach DIN 13157 (kleiner Betriebsverbandkasten) oder DIN 13169 (großer) – je nach Betriebsgröße
  • Notrufnummern: Gut sichtbar aushängen (112 Rettungsdienst, Durchgangsarzt, Giftnotruf)
  • Rettungskette: Zufahrt für den Rettungsdienst freihalten, Standort der Baustelle eindeutig beschreiben können
  • Meldeeinrichtung: Handy mit Netzempfang oder Baustellentelefon

SiGeKo: Der Sicherheitskoordinator auf der Baustelle

Wenn auf einer Baustelle mehrere Unternehmen gleichzeitig oder nacheinander arbeiten, muss der Bauherr einen SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) bestellen. Das regelt die Baustellenverordnung.

Der SiGeKo:

  • Erstellt den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan)
  • Koordiniert die Sicherheitsmaßnahmen der verschiedenen Unternehmen
  • Führt Baustellenbegehungen durch
  • Berät den Bauherrn in Sicherheitsfragen

Für Handwerksbetriebe bedeutet das: Wenn ein SHK-Betrieb aus Hannover zusammen mit einem Elektriker und einem Fliesenleger an einem Neubau arbeitet, muss der Bauherr einen SiGeKo benennen – und die Handwerker müssen mit ihm zusammenarbeiten.

Bußgelder und Konsequenzen bei Verstößen

Arbeitsschutzverstöße können teuer werden – und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen haben:

Bußgelder nach Arbeitsschutzgesetz

VerstoßBußgeld bis zu
Fehlende Gefährdungsbeurteilung25.000 €
Fehlende oder mangelhafte Unterweisung25.000 €
Fehlende PSA-Bereitstellung25.000 €
Fehlende Erste-Hilfe-Organisation25.000 €
Verstoß gegen Baustellenverordnung30.000 €
Wiederholte oder vorsätzliche VerstößeBis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe

Weitere Konsequenzen

  • BG-Regressansprüche: Bei einem Arbeitsunfall durch Verschulden des Unternehmers kann die BG BAU die Behandlungskosten und Rente vom Unternehmer zurückfordern – das können schnell sechsstellige Beträge sein
  • Baustellenstilllegung: Die Arbeitsschutzbehörde oder die BG BAU kann eine Baustelle sofort stilllegen, wenn Lebensgefahr besteht
  • Strafrechtliche Verantwortung: Bei einem tödlichen Unfall durch mangelhafte Sicherheitsmaßnahmen droht dem Unternehmer eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung
  • Höhere BG-Beiträge: Betriebe mit vielen Unfällen zahlen höhere Beiträge zur Berufsgenossenschaft

Unfallstatistiken: Die gefährlichsten Tätigkeiten

Die BG BAU veröffentlicht jährlich Unfallstatistiken. Die häufigsten Unfallursachen auf Baustellen:

UnfallursacheAnteil an tödlichen UnfällenHäufige Gewerke
Absturzca. 30 %Dachdecker, Zimmerer, Gerüstbauer
Herabfallende Gegenständeca. 15 %Alle Gewerke
Stromschlagca. 10 %Elektriker, aber auch alle anderen
Verschüttung/Einsturzca. 10 %Tiefbau, Kanalbau
Maschinen-/Fahrzeugunfälleca. 15 %GaLaBau, Tiefbau, Abbruch
Sonstige (Brand, Gefahrstoffe etc.)ca. 20 %Verschiedene

Besonders gefährdet sind kleine Betriebe. Warum? Weil in Ein-Mann- oder Zwei-Mann-Betrieben oft der Arbeitsschutz vernachlässigt wird – kein SiFa, keine Unterweisung, keine Dokumentation. Dabei gelten die Pflichten für jeden Arbeitgeber, egal wie groß. Wer sich gerade erst selbständig macht, sollte das Thema Arbeitssicherheit von Anfang an mitdenken – es gehört zu den Grundpflichten bei der Existenzgründung im Handwerk.

Checkliste: Baustellensicherheit für Handwerker

Diese Checkliste kannst du für jede Baustelle nutzen – ob Neubau in Stuttgart, Sanierung in Leipzig oder Dacharbeit in Rostock:

Vor Arbeitsbeginn

  • Gefährdungsbeurteilung für die spezifische Baustelle durchgeführt und dokumentiert?
  • Alle Mitarbeiter für die konkreten Arbeiten unterwiesen?
  • PSA vorhanden, geprüft und in einwandfreiem Zustand?
  • Absturzsicherung geplant und bereitgestellt?
  • Gerüst aufgebaut, geprüft und freigegeben?
  • Baustromverteiler mit FI-Schutzschalter vorhanden?
  • Erste-Hilfe-Ausstattung auf der Baustelle?
  • Notrufnummern bekannt und aushängend?
  • Ersthelfer auf der Baustelle anwesend?
  • SiGe-Plan eingesehen (bei mehreren Unternehmen)?

Während der Arbeit

  • PSA wird getragen – Helm, Schuhe, Handschuhe, ggf. Gehörschutz, Atemschutz?
  • Absturzsicherung intakt und korrekt angebracht?
  • Verkehrswege frei und sicher begehbar?
  • Elektrische Geräte in einwandfreiem Zustand?
  • Kein Arbeiten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss?
  • Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle?
  • Leitern nur für kurzzeitige Arbeiten, standsicher aufgestellt?

Nach Arbeitsende

  • Baustelle gesichert (Absperrungen, Abdeckungen)?
  • Maschinen und Geräte abgeschaltet und gesichert?
  • Gefahrstoffe verschlossen gelagert?
  • Beinaheunfälle und Mängel gemeldet?

Arbeitsschutz im Alltag integrieren: So wird es Routine

Arbeitssicherheit funktioniert nur, wenn sie gelebte Praxis ist – nicht nur Papier im Ordner. So integrierst du Arbeitsschutz in deinen Alltag:

  • Kurze tägliche Sicherheitsbesprechung: 5 Minuten vor Arbeitsbeginn – was sind heute die Gefahren, was muss beachtet werden?
  • Vorbild sein: Wenn der Chef keinen Helm trägt, tragen die Mitarbeiter auch keinen
  • Beinaheunfälle ernst nehmen: Jeder Beinaheunfall ist eine Warnung vor dem echten Unfall
  • PSA-Check zur Routine machen: Jeden Morgen 2 Minuten – Helm okay? Schuhe okay? Gurt okay?
  • Positive Kultur schaffen: Wer einen Sicherheitsmangel meldet, ist kein Störenfried – sondern schützt Kollegen

Gerade in stressigen Phasen – wenn die Termine drücken, das Zeitmanagement versagt und das Telefon nicht aufhört zu klingeln – wird der Arbeitsschutz als erstes vernachlässigt. Wer die organisatorische Last reduziert, etwa indem die Telefonannahme über einen Assistenten wie Agentino läuft, hat den Kopf frei für die Dinge, die wirklich zählen: sichere Arbeit und gesunde Mitarbeiter.

BG BAU: Dein Partner für Arbeitssicherheit

Die BG BAU ist nicht nur Versicherer – sie ist auch Berater und Unterstützer. Leistungen der BG BAU, die viele Handwerker nicht kennen:

  • Kostenlose Beratung: Fachkräfte für Arbeitssicherheit der BG BAU beraten vor Ort
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge: Zuschüsse zu Vorsorgeuntersuchungen
  • Seminare und Schulungen: Kostenlose Unterweisungshilfen und Schulungsmaterialien
  • Prämienverfahren: Betriebe, die in Arbeitsschutz investieren, erhalten Zuschüsse – z. B. für PSA, Absaugeinrichtungen oder Hubarbeitsbühnen
  • Gefährdungsbeurteilung online: Branchenspezifische Tools zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung

Ob dein Betrieb in Köln, München, Dresden oder auf dem Land sitzt – die BG BAU hat regionale Ansprechpartner, die helfen. Auch bei den Versicherungen für Handwerker spielt die BG BAU eine zentrale Rolle – die Mitgliedschaft ist für Baubetriebe Pflicht.

Fazit: Arbeitssicherheit ist keine Bürokratie – sie rettet Leben

Arbeitssicherheit auf der Baustelle ist nicht optional. Sie ist gesetzliche Pflicht, moralische Verantwortung und wirtschaftliche Notwendigkeit. Ein einziger schwerer Unfall kann einen kleinen Handwerksbetrieb ruinieren – finanziell, rechtlich und emotional.

Die gute Nachricht: Arbeitssicherheit ist kein Hexenwerk. Eine saubere Gefährdungsbeurteilung, regelmäßige Unterweisungen, die richtige PSA und eine Kultur, in der Sicherheit selbstverständlich ist – das reicht in den meisten Fällen aus.

Ob Dachdecker in Hamburg, Sanitärinstallateur in Stuttgart, Landschaftsgärtner in Hannover oder Klimatechniker in Berlin – wer Arbeitssicherheit ernst nimmt, schützt nicht nur seine Mitarbeiter, sondern auch seinen Betrieb. Denn jeder Unfall, der nicht passiert, ist der beste Unfall.

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Themen

#Arbeitssicherheit #Baustelle #Arbeitsschutz #BG BAU #Gefährdungsbeurteilung #PSA #Absturzsicherung #Unterweisung #Baustellenverordnung

Häufig gestellte Fragen

Wer ist für die Arbeitssicherheit auf der Baustelle verantwortlich?

Der Arbeitgeber bzw. Unternehmer trägt die Hauptverantwortung. Er muss Gefährdungsbeurteilungen durchführen, Schutzmaßnahmen treffen, PSA bereitstellen und Mitarbeiter unterweisen. Bei mehreren Unternehmen auf einer Baustelle muss der Bauherr einen SiGeKo bestellen.

Wie oft muss eine Unterweisung zum Arbeitsschutz durchgeführt werden?

Mindestens einmal jährlich. Zusätzlich vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit, bei neuen Geräten oder Verfahren, nach Unfällen oder Beinaheunfällen und bei Jugendlichen halbjährlich. Die Unterweisung muss dokumentiert und unterschrieben werden.

Ab welcher Höhe ist Absturzsicherung auf der Baustelle Pflicht?

Grundsätzlich ab 2 Metern Absturzhöhe. Bei besonderen Gefährdungen (Wasser, gefährliche Stoffe) schon ab 1 Meter. Für bestimmte Dacharbeiten gelten erweiterte Regelungen ab 3 bzw. 5 Metern.

Welche PSA ist auf einer Baustelle Pflicht?

Das hängt von der Gefährdungsbeurteilung ab. Standard auf den meisten Baustellen: Schutzhelm, Sicherheitsschuhe S3 und Schutzhandschuhe. Je nach Tätigkeit zusätzlich: Gehörschutz, Schutzbrille, Atemschutz, Auffanggurt oder Warnkleidung.

Was kostet ein Verstoß gegen die Arbeitssicherheit?

Bußgelder bis zu 25.000 € pro Verstoß (fehlende Gefährdungsbeurteilung, fehlende Unterweisung, fehlende PSA). Bei der Baustellenverordnung bis zu 30.000 €. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen droht bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe. Dazu kommen mögliche BG-Regressansprüche.

Braucht jede Baustelle einen SiGeKo?

Nein, nur wenn mehrere Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander auf einer Baustelle arbeiten. Der Bauherr ist verpflichtet, den SiGeKo zu bestellen. Der SiGeKo erstellt den SiGe-Plan und koordiniert die Sicherheitsmaßnahmen der verschiedenen Unternehmen.

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