Unternehmensführung

Subunternehmer im Handwerk: Beauftragen, Vertrag und Haftung

Agentino Team

12 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Hauptunternehmer haftest du gegenüber dem Kunden für die Arbeit deiner Subunternehmer
  • Schriftlicher Nachunternehmervertrag mit Leistungsbeschreibung, Fristen und Gewährleistung ist Pflicht
  • Scheinselbständigkeit ist das größte Risiko – Abgrenzungskriterien kennen und dokumentieren
  • § 13b UStG: Bei Bauleistungen zwischen Unternehmern schuldet der Auftraggeber die Umsatzsteuer
  • Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG immer vor der ersten Zahlung anfordern
  • Gewährleistungsfrist im Subunternehmervertrag mindestens so lang wie gegenüber dem Kunden vereinbaren
  • Qualitätskontrolle durch Zwischenabnahmen und Fotodokumentation absichern

Subunternehmer im Handwerk: Warum das Thema jeden Betrieb betrifft

Ein großer Auftrag kommt rein – Komplettsanierung eines Mehrfamilienhauses in Köln. Du brauchst einen Fliesenleger, einen Maler und einen Elektriker. Dein eigenes Team reicht nicht aus. Die Lösung: Subunternehmer beauftragen.

Das ist im Handwerk Alltag. Vom Dachdeckerbetrieb in Hamburg, der für die Dämmung einen Spezialisten holt, bis zum SHK-Betrieb in München, der für einen Großauftrag zusätzliche Monteure braucht – über 40 % aller Handwerksbetriebe arbeiten regelmäßig mit Subunternehmern.

Aber: Wer Subunternehmer falsch einsetzt, riskiert Haftungsprobleme, Scheinselbständigkeit, Steuernachzahlungen und Qualitätsmängel. Dieser Ratgeber zeigt dir, wie du es richtig machst – von der Auswahl über den Vertrag bis zur Abrechnung.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Vertragsfragen wende dich an einen Fachanwalt oder deine Handwerkskammer.

Wann Subunternehmer einsetzen: Typische Situationen

Nicht jeder Auftrag rechtfertigt einen Subunternehmer. Aber in diesen Situationen ist es sinnvoll – und oft unvermeidbar:

  • Kapazitätsengpässe: Mehr Aufträge als dein Team bewältigen kann. Das kennt jeder Betrieb, der mit dem Fachkräftemangel kämpft – ob in Stuttgart, dem Ruhrgebiet oder in ländlichen Regionen Brandenburgs.
  • Spezialisierung: Ein Zimmerer übernimmt den Dachstuhl, braucht aber für die Klimatechnik einen Spezialisten.
  • Gewerkeübergreifende Aufträge: Generalunternehmer-Aufträge, bei denen du als Hauptunternehmer mehrere Gewerke koordinierst.
  • Saisonale Spitzen: Garten- und Landschaftsbauer brauchen im Frühjahr und Sommer oft zusätzliche Kräfte.
  • Regionale Abdeckung: Du hast einen Kunden in einer anderen Stadt und brauchst vor Ort einen Partner.

Entscheidend ist: Subunternehmer sind kein Ersatz für eigene Mitarbeiter. Sie sind eine Ergänzung für Situationen, in denen dein Betrieb allein nicht liefern kann.

Subunternehmer finden: Wo und wie

Die besten Subunternehmer findest du über:

  • Netzwerk: Andere Handwerker, Innungen, Handwerkskammern. In Regionen wie dem Rhein-Main-Gebiet, dem Raum Leipzig oder Nürnberg funktionieren persönliche Empfehlungen am besten.
  • Innungen und Kreishandwerkerschaften: Hier sind zuverlässige Betriebe organisiert – und du bekommst Referenzen.
  • Handwerker-Portale: MyHammer, blauarbeit.de oder regionale Plattformen – hier findest du Betriebe, die Subunternehmerleistungen anbieten.
  • Direkte Anfrage: Du kennst einen guten Stuckateur oder Tischler? Frag direkt, ob er als Subunternehmer arbeiten würde.
  • Messen und Fortbildungen: Branchenveranstaltungen sind ideale Orte, um potenzielle Partner kennenzulernen.

Worauf du bei der Auswahl achten solltest

KriteriumWarum wichtigWie prüfen
GewerbeanmeldungOhne gültiges Gewerbe keine legale BeauftragungGewerbeschein vorlegen lassen
HandwerksrolleneintragungBei meisterpflichtigen Gewerken zwingendHWK-Bescheinigung anfordern
VersicherungsnachweisBetriebshaftpflicht schützt bei SchädenAktuelle Police vorlegen lassen
ReferenzenQualität und Zuverlässigkeit einschätzenReferenzprojekte und Kontakte anfragen
Steuernummer / USt-IdNr.Für korrekte Abrechnung (insb. §13b UStG)Steuernummer prüfen
FreistellungsbescheinigungSchutz vor Bauabzugssteuer (§ 48 EStG)Beim Finanzamt prüfen lassen

Praxistipp: Arbeite beim ersten Mal mit einem Subunternehmer an einem kleinen Auftrag. So testest du Qualität, Zuverlässigkeit und Kommunikation – bevor du ihn auf ein großes Projekt loslässt.

Der Nachunternehmervertrag: Was reingehört

Ein Handschlag reicht nicht. Jede Subunternehmer-Beauftragung braucht einen schriftlichen Vertrag – den sogenannten Nachunternehmervertrag oder Subunternehmervertrag. Er schützt beide Seiten und regelt die wichtigsten Punkte.

Wesentliche Vertragsbestandteile

  1. Leistungsbeschreibung: Was genau soll der Subunternehmer machen? Je präziser, desto weniger Streit. Verweise auf Pläne, Leistungsverzeichnisse oder das Hauptangebot.
  2. Vergütung und Zahlungsbedingungen: Pauschalpreis oder Einheitspreise? Zahlungsfrist? Abschlagszahlungen?
  3. Zeitplan und Fristen: Beginn, Ende, Zwischenfristen. Was passiert bei Verzug?
  4. Gewährleistung: Frist (BGB: 5 Jahre am Bauwerk, VOB/B: 4 Jahre), Sicherheitseinbehalt. Mehr dazu in unserem Artikel zur Gewährleistung im Handwerk.
  5. Versicherungspflicht: Der Subunternehmer muss eine Betriebshaftpflicht nachweisen.
  6. Qualitätsanforderungen: Welche Normen, Regeln der Technik, Materialvorgaben gelten?
  7. Abnahme: Wie wird die Leistung abgenommen? Wer ist beteiligt?
  8. Haftung und Schadensersatz: Wer haftet wofür?
  9. Vertragsstrafenklausel: Bei Terminüberschreitung – z. B. 0,2 % der Auftragssumme pro Werktag, maximal 5 %.
  10. Kündigungsrecht: Unter welchen Umständen kann der Vertrag vorzeitig beendet werden?

Muster-Klauseln für den Subunternehmervertrag

Die folgenden Klauseln sind Formulierungsbeispiele und müssen an den Einzelfall angepasst werden. Lass den Vertrag von einem Fachanwalt prüfen.

Klausel Leistungsbeschreibung:
„Der Nachunternehmer erbringt die in Anlage 1 beschriebenen Leistungen in Übereinstimmung mit den anerkannten Regeln der Technik, den geltenden DIN-Normen und den Vorgaben des Auftraggebers.“

Klausel Scheinselbständigkeit:
„Der Nachunternehmer ist als selbstständiger Unternehmer tätig. Er unterliegt keinen Weisungen hinsichtlich der Arbeitszeit, des Arbeitsortes oder der Art und Weise der Leistungserbringung, soweit diese nicht aus technischen Erfordernissen resultieren.“

Klausel Gewährleistungssicherheit:
„Der Auftraggeber ist berechtigt, 5 % der Schlussrechnungssumme als Sicherheit für Gewährleistungsansprüche einzubehalten. Die Sicherheit wird nach Ablauf der Gewährleistungsfrist freigegeben, sofern keine Mängelansprüche bestehen.“

Klausel Versicherung:
„Der Nachunternehmer weist vor Aufnahme der Arbeiten den Bestand einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag] Euro nach.“

Scheinselbständigkeit vermeiden: Das wichtigste Risiko

Das Thema Scheinselbständigkeit ist das größte rechtliche Risiko beim Einsatz von Subunternehmern. Wenn die Deutsche Rentenversicherung (DRV) oder das Finanzamt feststellt, dass ein Subunternehmer faktisch wie ein Arbeitnehmer eingesetzt wird, drohen:

  • Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen – für bis zu 4 Jahre rückwirkend, inklusive Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil
  • Steuernachforderungen – Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer
  • Bußgelder und Strafen – bei Vorsatz bis zu 500.000 €
  • Strafverfahren – wegen Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB)

Merkmale, die für Scheinselbständigkeit sprechen

KriteriumSelbständiger SubunternehmerScheinselbständig
WeisungsgebundenheitBestimmt selbst, wie er arbeitetErhält detaillierte Arbeitsanweisungen
ArbeitszeitTeilt sich die Zeit frei einFeste Arbeitszeiten vorgegeben
ArbeitsmittelEigenes Werkzeug und MaterialNutzt Werkzeug des Auftraggebers
EingliederungNicht in den Betrieb eingegliedertArbeitet wie ein Angestellter im Team
AuftraggeberMehrere AuftraggeberNur ein Auftraggeber (über 5/6 der Einnahmen)
UnternehmerrisikoTrägt eigenes wirtschaftliches RisikoKein erkennbares Unternehmerrisiko
Eigene MitarbeiterHat oder kann eigene Mitarbeiter beschäftigenArbeitet immer allein
Auftreten am MarktEigene Website, Visitenkarten, WerbungTritt nicht eigenständig am Markt auf

Wichtig: Es gibt kein einzelnes K.O.-Kriterium. Die Behörden bewerten das Gesamtbild. Aber: Je mehr Punkte in der Spalte „Scheinselbständig“ zutreffen, desto höher das Risiko.

So schützt du dich

  • Schriftlicher Vertrag mit klarer Abgrenzung zur Arbeitnehmerstellung
  • Keine Weisungen zur Arbeitszeit oder zum genauen Vorgehen – nur Ergebnisvorgaben
  • Eigenes Werkzeug des Subunternehmers – keine Bereitstellung durch dich
  • Eigene Rechnungsstellung durch den Subunternehmer (nicht du rechnest für ihn ab)
  • Mehrere Auftraggeber: Der Subunternehmer sollte nachweislich auch für andere arbeiten
  • Statusfeststellungsverfahren: Im Zweifel kannst du bei der DRV eine Statusfeststellung nach § 7a SGB IV beantragen – das schafft Rechtssicherheit

Haftung und Gewährleistung: Wer haftet wofür?

Als Hauptunternehmer haftest du gegenüber deinem Kunden für das Gesamtergebnis – auch für die Arbeit deiner Subunternehmer. Das ist die zentrale Haftungsregel, die viele Handwerker unterschätzen.

Die Haftungskette

  • Kunde → Hauptunternehmer: Der Kunde hat seinen Vertrag mit dir. Er kann bei Mängeln nur dich in Anspruch nehmen – nicht den Subunternehmer.
  • Hauptunternehmer → Subunternehmer: Du kannst den Subunternehmer in Regress nehmen – aber nur, wenn der Vertrag das regelt und du Mängel rechtzeitig anzeigst.

Ein Beispiel: Du beauftragst als SHK-Betrieb in Frankfurt einen Subunternehmer mit der Verlegung der Fußbodenheizung. Zwei Jahre nach der Bauabnahme stellt der Kunde eine undichte Stelle fest. Er wendet sich an dich – nicht an den Subunternehmer. Du musst nachbessern und kannst anschließend den Subunternehmer in Regress nehmen.

Gewährleistungsfristen beachten

Achte darauf, dass die Gewährleistungsfrist im Subunternehmervertrag mindestens so lang ist wie deine Frist gegenüber dem Kunden. Idealerweise 6–12 Monate länger – damit du bei einem Mangel kurz vor Ablauf deiner Frist noch genug Zeit hast, den Subunternehmer in Regress zu nehmen.

VertragsverhältnisGewährleistung BGBGewährleistung VOB/B
Du ↔ Kunde5 Jahre (Bauwerk)4 Jahre
Du ↔ Subunternehmer5 Jahre + Sicherheit4 Jahre + Sicherheit

§ 13b UStG: Reverse Charge bei Bauleistungen

Ein Thema, das bei Subunternehmer-Beauftragungen immer wieder für Verwirrung sorgt: die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG – umgangssprachlich „Reverse Charge“ bei Bauleistungen.

Was bedeutet das?

Normalerweise zahlt der Leistungserbringer (Subunternehmer) die Umsatzsteuer an das Finanzamt. Bei Bauleistungen zwischen Unternehmern dreht sich das um:

  • Der Subunternehmer stellt eine Rechnung ohne Umsatzsteuer (Nettobetrag)
  • Du als Auftraggeber schuldest die Umsatzsteuer dem Finanzamt
  • Du führst die Steuer ab – und kannst sie gleichzeitig als Vorsteuer abziehen

Effektiv ist das steuerneutral für dich. Aber der Ablauf muss korrekt dokumentiert sein – sonst drohen Nachzahlungen.

Wann gilt § 13b?

§ 13b greift, wenn:

  1. Es sich um eine Bauleistung handelt (Errichtung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken)
  2. Der Auftraggeber selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt (also ein Handwerksbetrieb, kein Privatperson)
  3. Der Auftraggeber eine im Zeitpunkt der Leistung gültige Bescheinigung nach § 13b Abs. 5 UStG vorlegen kann

Als Dachdecker in Düsseldorf, der einen Zimmerer als Subunternehmer beauftragt, gilt § 13b – beide erbringen Bauleistungen. Beauftragst du denselben Zimmerer für den Umbau deiner privaten Garage, gilt § 13b nicht.

Was muss auf der Rechnung stehen?

  • Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (z. B. „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 13b UStG“)
  • Nettobetrag ohne Umsatzsteuer
  • Steuernummer oder USt-IdNr. beider Parteien

Dein Buchhaltungstool oder Steuerberater sollte § 13b-Rechnungen automatisch korrekt verbuchen. Wer sich beim Rechnungsschreiben unsicher ist, sollte den Steuerberater einbeziehen.

Bürgschaften und Sicherheiten

Bei größeren Aufträgen sind Sicherheitsleistungen üblich – sowohl dein Kunde fordert sie von dir als auch du von deinem Subunternehmer.

Arten von Sicherheiten

SicherheitsartBeschreibungTypische Höhe
VertragserfüllungsbürgschaftSichert ab, dass der Subunternehmer die Leistung vertragsgemäß erbringt5–10 % der Auftragssumme
GewährleistungsbürgschaftSichert Mängelansprüche nach der Abnahme ab3–5 % der Schlussrechnungssumme
SicherheitseinbehaltDu behältst einen Teil der Vergütung ein – als Alternative zur Bürgschaft5 % der Schlussrechnung
VorauszahlungsbürgschaftSichert bereits geleistete Abschlagszahlungen abIn Höhe der Vorauszahlung

Praxistipp: Bei Subunternehmern, die du noch nicht kennst, ist ein Sicherheitseinbehalt von 5 % die einfachste Lösung. Das Geld wird nach Ablauf der Gewährleistungsfrist freigegeben – oder zur Mängelbeseitigung verwendet.

Qualitätskontrolle: So sicherst du die Arbeit deiner Subunternehmer

Als Hauptunternehmer haftest du – also musst du auch kontrollieren. Eine systematische Qualitätskontrolle schützt dich vor teuren Nachbesserungen und verärgerten Kunden.

Qualitätskontrolle in der Praxis

  • Vor Arbeitsbeginn: Klare Einweisung, Übergabe der Pläne und Leistungsbeschreibung, gemeinsame Begehung der Baustelle
  • Während der Ausführung: Regelmäßige Baustellenbesuche, Fotodokumentation, Zwischenabnahmen bei verdeckten Leistungen (z. B. Rohrleitungen vor dem Verputzen)
  • Nach Fertigstellung: Förmliche Abnahme mit Protokoll, Fotodokumentation, Mängelliste

Ein Trockenbau-Betrieb in Berlin, der eine Zwischendecke vom Subunternehmer einbauen lässt, sollte die Unterkonstruktion vor der Beplankung prüfen und fotografieren. Nach dem Verkleiden ist die Kontrolle nur noch mit Aufwand möglich. Digitale Dokumentations-Apps machen das Fotografieren und Protokollieren direkt auf der Baustelle einfacher.

Kommunikation als Qualitätsinstrument

Viele Qualitätsprobleme entstehen nicht durch mangelndes Können, sondern durch schlechte Kommunikation. Stelle sicher, dass dein Subunternehmer:

  • Die Pläne und Vorgaben vollständig erhalten hat
  • Ansprechpartner und Erreichbarkeit klar sind
  • Bei Unklarheiten nachfragt, statt auf eigene Faust zu handeln
  • Änderungen und Probleme sofort meldet

Gerade wenn du selbst auf einer anderen Baustelle bist, ist die Erreichbarkeit entscheidend. Wenn dein Subunternehmer eine Frage hat und dich nicht erreicht, trifft er eigene Entscheidungen – und die stimmen nicht immer mit deinen Vorstellungen überein. Ein KI-Telefonassistent kann hier helfen, indem er Anrufe entgegennimmt und Nachrichten weiterleitet, damit keine Information untergeht.

Versicherung beim Einsatz von Subunternehmern

Die Versicherungsfrage wird beim Subunternehmer-Einsatz oft vergessen – mit potenziell teuren Folgen.

Was der Subunternehmer braucht

  • Betriebshaftpflichtversicherung: Pflicht. Ohne diese Versicherung bleibst du auf Schäden sitzen, die der Subunternehmer verursacht.
  • BG-Mitgliedschaft: Der Subunternehmer muss bei der Berufsgenossenschaft (BG Bau) angemeldet sein.

Dein eigener Versicherungsschutz

  • Prüfe, ob deine Betriebshaftpflicht auch Schäden durch Subunternehmer abdeckt. Nicht alle Policen tun das automatisch – manche schließen Subunternehmerleistungen aus oder begrenzen sie.
  • Bei größeren Projekten: Bauherrenhaftpflicht oder Bauleistungsversicherung prüfen.

Bauabzugssteuer und Freistellungsbescheinigung

Neben § 13b gibt es eine weitere steuerliche Besonderheit: die Bauabzugssteuer nach §§ 48–48d EStG.

Als Auftraggeber von Bauleistungen musst du grundsätzlich 15 % der Rechnungssumme einbehalten und an das Finanzamt des Subunternehmers abführen – es sei denn, der Subunternehmer legt eine gültige Freistellungsbescheinigung vor.

  • Ohne Freistellungsbescheinigung: 15 % Einbehalt von jeder Zahlung, Abführung an das Finanzamt innerhalb von 10 Tagen
  • Mit Freistellungsbescheinigung: Kein Einbehalt nötig – die volle Summe wird an den Subunternehmer gezahlt

Praxistipp: Fordere immer eine Freistellungsbescheinigung an, bevor du die erste Zahlung leistest. Prüfe die Gültigkeit online über das Bundeszentralamt für Steuern. Ein abgelaufenes Dokument schützt dich nicht.

Preisvereinbarung: Pauschal oder nach Aufmaß?

Die Preisvereinbarung ist oft ein Streitpunkt zwischen Hauptunternehmer und Subunternehmer. Die beiden häufigsten Modelle:

ModellVorteileNachteileGeeignet für
PauschalpreisKostensicherheit, einfache AbrechnungRisiko bei Mengenänderungen, NachtragsstreitKlar definierte, überschaubare Leistungen
Einheitspreise (nach Aufmaß)Flexible Mengenanpassung, fair bei ÄnderungenEndkosten erst nach Aufmaß bekannt, Aufmaß-StreitGroße Projekte, unsichere Mengen
StundenlohnEinfach, flexibelKeine Kostenkontrolle, Leistungsanreiz fehltKleine Nebenarbeiten, Regiearbeiten

In der Praxis kombinieren viele Betriebe: Hauptleistungen als Pauschalpreis, Nebenarbeiten auf Stundenbasis. So hast du Kostensicherheit für den Kern des Auftrags und Flexibilität für Unvorhergesehenes.

Vergiss nicht, die Preiskommunikation gegenüber deinem Kunden anzupassen – deine Kalkulation muss die Subunternehmerkosten abdecken und deine eigene Marge sichern.

Häufige Streitfälle und wie du sie vermeidest

Streitfall 1: Subunternehmer kommt nicht oder zu spät

Du hast dem Kunden einen Termin zugesagt, der Subunternehmer erscheint nicht. Vermeidung: Vertragliche Terminvereinbarung mit Vertragsstrafe bei Verzug. Backup-Lösung (zweiter Subunternehmer) für kritische Projekte.

Streitfall 2: Qualitätsmängel

Die Arbeit des Subunternehmers entspricht nicht den Anforderungen. Vermeidung: Klare Leistungsbeschreibung, Zwischenabnahmen, Fotodokumentation. Mängel sofort schriftlich anzeigen – mit Fristsetzung zur Nachbesserung.

Streitfall 3: Nachträge und Mehrkosten

Der Subunternehmer stellt Nachträge für Leistungen, die er als „nicht vereinbart“ betrachtet. Vermeidung: Lückenlose Leistungsbeschreibung im Vertrag. Alle Änderungen und Zusatzleistungen schriftlich beauftragen – nie mündlich.

Streitfall 4: Streit um Aufmaß

Aufmaß durch den Subunternehmer weicht von deiner Messung ab. Vermeidung: Gemeinsames Aufmaß vor Ort. Im Vertrag regeln, wer das Aufmaß nimmt und welches Verfahren gilt.

Streitfall 5: Subunternehmer wird insolvent

Mitten im Projekt stellt der Subunternehmer den Betrieb ein. Vermeidung: Vertragserfüllungsbürgschaft vor Auftragsstart einfordern. Vorauszahlungen nur gegen Bürgschaft leisten. Bonitätsprüfung vor der Beauftragung (Creditreform, Schufa).

Streitfall 6: Scheinselbständigkeit bei dauerhafter Beauftragung

Du beauftragst seit zwei Jahren immer denselben Ein-Mann-Betrieb, der nur für dich arbeitet, dein Werkzeug nutzt und zu festen Zeiten erscheint. Vermeidung: Abgrenzung klar einhalten (siehe oben), Statusfeststellungsverfahren beantragen, für Abwechslung bei den Auftraggebern sorgen.

Checkliste: Subunternehmer beauftragen

Diese Checkliste hilft dir bei jeder Subunternehmer-Beauftragung:

  • Gewerbeanmeldung und Handwerksrolleneintragung prüfen
  • Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) anfordern und prüfen
  • Betriebshaftpflicht-Police vorlegen lassen
  • BG-Mitgliedschaft bestätigen lassen
  • Schriftlichen Nachunternehmervertrag abschließen
  • Leistungsbeschreibung detailliert und eindeutig formulieren
  • Preismodell festlegen (Pauschal, Einheitspreise, Stundenlohn)
  • Gewährleistungsfrist und Sicherheitseinbehalt vereinbaren
  • Scheinselbständigkeit-Kriterien prüfen und dokumentieren
  • § 13b UStG: Korrekte Rechnungsstellung sicherstellen
  • Qualitätskontrolle planen (Zwischenabnahmen, Dokumentation)
  • Kommunikationswege und Ansprechpartner festlegen

Fazit: Subunternehmer richtig einsetzen

Subunternehmer sind im Handwerk ein unverzichtbares Instrument, um große Aufträge zu stemmen, Spezialwissen einzukaufen und trotz Personalmangel lieferfähig zu bleiben. Aber sie sind auch eine Verantwortung: Du haftest, du steuerst, du kontrollierst.

Mit einem sauberen Vertrag, klarer Abgrenzung zur Scheinselbständigkeit, ordentlicher Buchhaltung (§ 13b, Freistellungsbescheinigung) und konsequenter Qualitätskontrolle minimierst du die Risiken – und profitierst von der Flexibilität, die Subunternehmer bieten.

Und wenn dein Subunternehmer auf der Baustelle eine Rückfrage hat oder dein Kunde wegen des Projekts anruft – dann muss jemand erreichbar sein. Agentino, der KI-Telefonassistent für Handwerker, nimmt jeden Anruf entgegen und leitet die Informationen weiter – 24/7, für 59 €/Monat. So geht keine Nachricht verloren, egal ob von Kunden, Subunternehmern oder Lieferanten. Ideal für SHK-Betriebe, Elektriker, Dachdecker und alle Handwerksbetriebe, die mit Nachunternehmern arbeiten.

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Themen

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Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Subunternehmer im Handwerk?

Ein Subunternehmer (Nachunternehmer) ist ein selbstständiger Handwerksbetrieb, den du als Hauptunternehmer mit der Ausführung bestimmter Leistungen beauftragst. Er arbeitet im eigenen Namen und auf eigenes Risiko, haftet dir gegenüber für seine Arbeit.

Hafte ich als Hauptunternehmer für Fehler des Subunternehmers?

Ja. Gegenüber deinem Kunden haftest du für das Gesamtergebnis – auch für die Arbeit deiner Subunternehmer. Du kannst den Subunternehmer aber in Regress nehmen, wenn der Vertrag das regelt.

Wie vermeide ich Scheinselbständigkeit bei Subunternehmern?

Klare vertragliche Abgrenzung, keine Weisungen zur Arbeitszeit, eigenes Werkzeug des Subunternehmers, mehrere Auftraggeber und keine Eingliederung in deinen Betrieb. Im Zweifel ein Statusfeststellungsverfahren bei der DRV beantragen.

Was ist § 13b UStG beim Einsatz von Subunternehmern?

Bei Bauleistungen zwischen Unternehmern geht die Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber über (Reverse Charge). Der Subunternehmer stellt eine Nettorechnung, du führst die Steuer ab und ziehst sie als Vorsteuer ab.

Brauche ich eine Freistellungsbescheinigung vom Subunternehmer?

Ja. Ohne gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG musst du 15 % der Rechnungssumme als Bauabzugssteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen.

Was muss in einem Subunternehmervertrag stehen?

Leistungsbeschreibung, Vergütung, Fristen, Gewährleistung, Versicherungspflicht, Qualitätsanforderungen, Abnahmeregeln, Haftung, Kündigungsrecht und eine Klausel zur Abgrenzung von der Scheinselbständigkeit.

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